Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Da der digitale Grundbuchverkehr noch nicht eröffnet ist, bitten wir Sie die Unterlagen 3-fach in Papierform einzureichen.

Formulare

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

WEG-Antrag 11_22.pdf

Beschreibung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist von wesentlicher Bedeutung im Wohnungseigentum, da nur abgeschlossene Wohnungen zum Wohnungseigentum erklärt werden dürfen. Die Abgeschlossenheit muss daher mit einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörende Teilungsplan ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum/Teileigentum und notwendig für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung/Eigentumsanteil.

Wohnungseigentum ist grundstücksbezogen, d.h. sämtliche Gebäude/Räume die auf einer Flurnummer stehen müssen geteilt werden.

Altbau:  Bei bestehenden Gebäuden müssen die Aufteilungspläne den tatsächlichen Baubestand wiedergeben.

Voraussetzungen

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bedeutet Abgeschlossenheit einer Wohnung, dass die Räume

  • baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind, z.B. durch Wände und Decken, die den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden an Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen
  • einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben

Erforderliche Unterlagen

Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Dem Antrag sind mindestens 3-fach beizufügen:

  • Aktueller amtlicher Lageplan  
  • Grundrisse: Keller bis Dachboden/Dachspitz
  • Ansichten
  • Schnitt

Das Format DIN A3 darf nicht überschritten werden.

Erläuterungen:

  • Die Pläne müssen alle auf dem Grundstück aufstehenden Gebäude und auch alle Teile des Gebäudes darstellen.
  • Jedes Geschoss ist einzeln darzustellen.
  • Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen arabischen Ziffer im Kreis (z. B. ,‚,ƒ) zu kennzeichnen (auch Keller und Bodenräume).
  • Gemeinschaftsflächen werden nicht gekennzeichnet.
  • Das Format DIN A3 darf nicht überschritten werden.
  • Die Nutzung der einzelnen Räume ist anzugeben (z.B. Küche, Bad/WC, Heizung etc.)
  • Der gemeinsame Heizraum und die Art der Heizung müssen aus dem Grundrissplan ersichtlich sein und einen gemeinschaftlichen Zugang haben.  
  • Zum Sondereigentum gehörenden Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile z.B. Terrasse / Garten des Grundstücks sind durch Maßangaben (Länge und Breite) im Aufteilungsplan zu bestimmen. Des Weiteren muss die Grundstücksgrenze ersichtlich sein.
  • Flächen an denen Sondernutzungsrechte begründet werden, werden mit „SNR“ gekennzeichnet.
  • Bei Änderungs-/Ergänzungsbescheinigungen genügt die Vorlage von Planunterlagen die die Änderung/Ergänzung betreffen.
  • Die Grundrisse müssen mit den Ansichten übereinstimmen.
  • Die Pläne dürfen nicht zusammenkleben, oder aufgeklebte Klappen enthalten. Ferner dürfen die Unterlagen keine Bleistift-, Tipp-Ex-Eintragungen oder Radierungen aufweisen.
  • Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit der Aufteilungspläne.

Kosten

Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Zahlungsart

Bar, Anderes, Kreditkarte

Ansprechpartner

Bauamt
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010