Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

  • bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
  • bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Verbraucherschutz, Veterinärrecht und Lebensmittelüberwachung
verbraucherschutz@lra-oa.bayern.de
08321/612-3026