Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
- bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
- bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Verbraucherschutz, Veterinärrecht und Lebensmittelüberwachung
verbraucherschutz@lra-oa.bayern.de
08321/612-3026