KFZ-Zulassung; Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung (Stilllegung)
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Voraussetzungen:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bezahlung: Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Schritt für Schritt: So funktioniert es
- Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Oberallgäu aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift zur Verfügung.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.
Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe „Verwandte Themen“).
Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden (siehe Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern).
Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.
Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I
Amtliche(s) Kennzeichen
bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
- Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
- Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
https://www.gdv-dl.de/kompetenzen/services-fuer-alle-versicherungssparten/elektronische-versicherungsbestaetigung
Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerdeordner/78443662168
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineservice/17999174178?localize=false
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung Sonthofen
08321 612 3001
zulassung-sonthofen@lra-oa.bayern.de