KFZ-Zulassung; Kraftfahrzeug; Tageszulassung

Online-Verfahren

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
 

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert es

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Oberallgäu aufrufen.
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Es steht Ihnen die Bezahlung per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift zur Verfügung
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
  11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
  12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

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Beschreibung

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.
Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird. 

Sie kann nicht für Fahrzeuge beantragt werden, die ein eigenes Kennzeichen führen müssen, aber nicht der Zulassungspflicht unterliegen (zum Beispiel: für Leichtkrafträder).

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Tageszulassung auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Sie müssen als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. 

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen. 

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.  
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
     

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

  • amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
  • für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
  • bei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 45,90 EUR

Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 17,70 EUR

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Die Tageszulassung kann an dem Tag beantragt werden, an dem das Fahrzeug bewegt werden soll.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Links

Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Informationen zur digitalen Fahrzeugzulassung für Großkunden auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamts (KBA)
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/GKS/gks_node.html

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

KFZ-Zulassung Sonthofen
08321 612 3001
zulassung-sonthofen@lra-oa.bayern.de