Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können den Vorbescheid online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Formulare

Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01_bauantrag.pdf
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-02_baubeschreibung.pdf
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-05_abstandsflaechenuebernahme.pdf
Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Der beantragte Vorbescheid wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden. Er kann also beispielsweise nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

aktueller Katasterauszug
ggf. Lageplan
Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden.
Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Formblatt siehe unter „Formulare“)
ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
Nur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt.
ggf. Berechnung des zulässigen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
Nur erforderlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält.
ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter „Formulare“)
gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Gemäß Art. 71 Satz 2 BayBO gilt ein Vorbescheid mittlerweile vier Jahre, wenn dieser lt. Vorbescheid nicht kürzer befristet ist.
Die Frist kann jeweils bis zu vier Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt (Art. 71 Satz 3 BayBO).

Besondere Hinweise

Ein Vorbescheid ist beispielsweise sinnvoll zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Links

Bauherren-Info
http://www.bauen.bayern.de/buw/bauherreninfo/index.php
Bauordnungsrecht
http://www.bauen.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/index.php
Bautechnische Nachweise
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bautechnischenachweise_20241125.pdf
Bautechnische Nachweise – Sonderbauten
https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauaufsichtliches_verfahren/bautechnische_nachweise/index.php
Untere Bauaufsichtsbehörden
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerdeordner/7222125209

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010