Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Online-Verfahren
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01_bauantrag.pdf
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-02_baubeschreibung.pdf
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-05_abstandsflaechenuebernahme.pdf
Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Eine Genehmigungsfreistellung kann grundsätzlich für alle baulichen Anlagen außer für Sonderbauten erfolgen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) möglich. Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfrei gestellt ist, muss es dennoch alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.
Auch beim Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung haben Sie keinen Anspruch auf eine solche. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, zu erklären, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann unter folgenden Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt sein:
- Das Vorhaben ist kein Sonderbau,
- es liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans,
- es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und den etwaigen örtlichen Bauvorschriften,
- die Erschließung ist gesichert und
- es handelt sich nicht um handwerkliches oder gewerbliches Bauvorhaben, für das die Gemeinde durch Bebauungsplan die Anwendung der Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen hat.
Die Gemeinde kann trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
aktueller Katasterauszug
Lageplan
Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden.
Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Formblatt siehe unter „Formulare“)
ggf. Brandschutznachweis
Nur erforderlich, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist.
ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
Nur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt.
ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter „Formulare“)
gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
Für die Genehmigungsfreistellung fallen keine Gebühren an. Teilt die Gemeinde Ihnen bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann sie hierfür eine Gebühr erheben, wenn sie das in einer gemeindlichen Kostensatzung geregelt hat.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Es gibt grundsätzlich keine Fristen.
Wollen Sie mit der Bauausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung wegen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Besondere Hinweise
Sofern Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt wird, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung vorliegen und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Beachten Sie, dass Sie auch bei genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben den Baubeginn spätestens eine Woche vorher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen müssen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Genehmigungsfreistellung
https://www.bauen.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauaufsichtliches_verfahren/genehmigungsfreistellung/index.php
Bautechnische Nachweise
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bautechnischenachweise_20241125.pdf
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010