Verpflichtungserklärung; Abgabe
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie können die Verpflichtungserklärung online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?
Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
ggf. weitere Unterlagen
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
- 29 EUR
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Visum für Deutschland – Häufig gestellte Fragen – Informationen des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/infoservice/faq/-/606772
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Ausländerwesen
auslaenderwesen@lra-oa.bayern.de
08321/612-3028