Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie können den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nicht-gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online einreichen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-001/index?caller=154301803680
Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-001/index?caller=638403342886
Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-001/index?caller=6048312972283
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-005/index?caller=154301803680
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-005/index?caller=638403342886
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-005/index?caller=6048312972283
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-004/index?caller=154301803680
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-004/index?caller=638403342886
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-004/index?caller=6048312972283
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-022/index?caller=154301803680
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-022/index?caller=638403342886
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-022/index?caller=6048312972283
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-028/index?caller=154301803680
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-028/index?caller=638403342886
Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-028/index?caller=6048312972283
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=154301803680
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=638403342886
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=6048312972283
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.
Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
- Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Erlaubnisse und Befähigungsscheine im gewerblichen Spreng- und Feuerwerkswesen sowie für sonstige Erlaubnisse im Privatbereich.
- Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche (und körperliche) Eignung
- Fachkunde
- Mindestalter von 21 Lebensjahren
- (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
Nachweis der Fachkunde
Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
Die Kosten können variieren.
Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/explosionsgefaehrliche_stoffe.htm
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Waffenrecht
waffenrecht@lra-oa.bayern.de
08321 612-3032