Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Online-Verfahren
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Baubeginnsanzeige
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige.pdf
Erläuterungen zum Ausfüllen der Baubeginnsanzeige
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige_erlaeuterung.pdf
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.
Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Den Abgrabungsbeginn müssen Sie anzeigen, wenn:
- Sie mit der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Abgrabung beginnen oder
- Sie die Ausführung der Abgrabung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten fortsetzen.
Dies gilt ebenso für ein von einer Teilabgrabungsgenehmigung umfasstes Vorhaben.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010