Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können den Vorbescheid online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Formulare

Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01_bauantrag.pdf
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-02_baubeschreibung.pdf
Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Abgrabungsvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Abgrabungsgenehmigung stellen. Gegenstand des Vorbescheids kann nur sein, was Gegenstand im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Abgrabungsgenehmigung ist die untere Abgrabungsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Der beantragte Vorbescheid wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.

Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden. Er kann also nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

aktueller Katasterauszug
Lageplan

(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Formblatt siehe unter „Formulare“)
gegebenenfalls weitere Unterlagen

Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können auf eine spätere Abgrabungsgenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Besondere Hinweise

Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010