Erdaufschluss; Anzeige

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können Baugrunderkundungen und Altlastenuntersuchungen online anzeigen.
Online-Antrag
Sie können die Errichtung von Grundwassermessstellen online anzeigen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht obliegt grundsätzlich dem Bauherrn. Beauftragt dieser ein Bohrunternehmen, so muss dieses die Kreisverwaltungsbehörde informieren.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Art und dem Zweck des Erdaufschlusses sowie dessen Dimensionierung.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Die Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Durchführung der Arbeiten erfolgen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Besondere Hinweise

Neben der Anzeige nach Wasserhaushaltsgesetz/Bayerisches Wassergesetzb ei der Kreisverwaltungsbehörde sind sämtliche Erdaufschlüsse (Bohrungen, Brunnen etc.) zusätzlich beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.

Die Anzeige beim LfU muss mindestens zwei Wochen vor Untersuchungsbeginn erfolgen. Das LfU bietet zur digitalen Anzeige eine Onlineanwendung an (siehe „Weiterführende Links“ und „Verwandte Leistungen“). Nach Abschluss der Arbeiten sind dem LfU sämtliche gewonnen Daten zu übermitteln.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Wasserrecht
wasserrecht@lra-oa.bayern.de
08321 612-3015