Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Online-Verfahren
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index?caller=4369318002512
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
formlos (Angabe der Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
Beschreibung
Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichstehender Berechtigte oder Inhaber anderer Rechte am Grundstück
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens
Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Lageplan, Grundbuch, Unterlagen zum Bewertungsobjekts (Bauunterlagen, Flächen, Mieten etc.)
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Die Gebühr ist wertabhängig (§ 15 (2) BayGaV). Beispiel: Die Gebühr für ein Objekt mit einem ermittelten Verkehrswert von 650.000 € beträgt 3.100 € zzgl. Aufwand für Besonderheiten (z.B. Dienstbarkeiten) und sonstiger Auslagen
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Besondere Hinweise
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Aus Gründen des Datenschutzes können grundsätzlich nur anonymisierte Auskünfte erteilt werden.
Links
Die Gutachterausschüsse in Bayern
http://www.gutachterausschuesse-bayern.de
Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
https://www.boris-bayern.de/
Bodenrichtwerte Bayern
Die Anwendung „Bodenrichtwerte Bayern“ stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
http://www.bodenrichtwerte.bayern.de
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
SG 21.1 Gutachterausschuss
gutachterausschuss@lra-oa.bayern.de
083210 / 612-3011