Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Online-Verfahren

Online-Antrag
Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.

Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.  

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Jagdschein
  • Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr erhoben.

Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr erhoben.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –