Fahrerlaubnis; Führerschein; Ersatz bei Verlust oder Unbrauchbarkeit

Online-Verfahren

Online-Antrag

Mit diesem Online-Dienst kann ein Ersatz für folgende Fahrerlaubnisdokumente beantragt werden:

  • Allgemeine Fahrerlaubnis,
  • Internationaler Führerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN),
  • Fahrgastbeförderungsschein (FGB) / Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF),
  • Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz (sogenannter „Feuerwehr-Führerschein“), Fahrlehrerschein

Der Antrag kann für folgende Anlässe gestellt werden:

  • Diebstahl/Verlust des alten Dokumentes,
  • Unleserlichkeit/Beschädigung des alten Dokumentes,
  • Berichtigung/Namensänderung,
  • Änderung von Auflagen (nur allgemeine Fahrerlaubnis)

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
Versicherung an Eides Statt

Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 45 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 6 €)

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Fahrerlaubnisbehörde
08321 612 3034
fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de