Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Online-Verfahren
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-02_baubeschreibung.pdf
Bauantragsformulare (alle)
Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) genehmigungsfrei sein.
Dennoch müssen die für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Gemeinde kann jedoch binnen eines Monats nach Einreichung eine vorläufige Untersagung beantragen.
Auch wenn das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, muss es alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen genügt für ein Abgrabungsverfahren die Einreichung der für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen, ohne dass eine Abgrabungsgenehmigung benötigt wird:
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält,
- für eine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Abgrabung wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt,
- die Abgrabung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht und
- die Erschließung ist gesichert.
Die Gemeinde kann jedoch bei der unteren Abgrabungsbehörde eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Erforderliche Unterlagen
aktueller Katasterauszug
Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Formblatt siehe unter „Formulare“)
gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Kosten
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Es gibt grundsätzlich keine Fristen.
Wollen Sie mit der Ausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Abgrabung zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Besondere Hinweise
Sofern Ihr Abgrabungsvorhaben keiner Genehmigung bedarf, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit vorliegen und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Beachten Sie, dass Sie den Abgrabungsbeginn spätestens eine Woche vorher bei der unteren Abgrabungsbehörde anzeigen müssen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Links
Genehmigungsfreistellung
https://www.bauen.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauaufsichtliches_verfahren/genehmigungsfreistellung/index.php
Bautechnische Nachweise
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bautechnischenachweise_20241125.pdf
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Ansprechpartner
Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010