Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Amtsärztliches Gutachtenwesen

Eine wesentliche Aufgabe des ÖGD ist es auch, amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen.

In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden Ärztinnen und Ärzte im ÖGD aber auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich im Gesundheitsamt tätige Ärztinnen und Ärzte durch ihre besondere sozialmedizinische Kompetenz und Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

Ärztinnen und Ärzte im ÖGD werden überwiegend im Auftrag anderer Behörden tätig, selten im Auftrag von Privatpersonen.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerbern/innen für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe wie bspw. Polizisten/innen, Feuerwehrleuten
  • Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten/innen
  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln 

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

  • Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen sofern eine Zuständigkeit gegeben ist/bei JAPO und LPO I liegt diese vor.
  • Bescheinigung für das Finanzamt hinsichtlich Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen/Behandlungen.

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können die Daten, die für eine amtsärztliche Untersuchung benötigt werden, online übermitteln.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

  • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
  • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
  • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

 

  • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
  • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
  • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Gesundheitsamt OA
gesundheitsamt@lra-oa.bayern.de
08321 6123018