Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Formulare

Baubeginnsanzeige
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige.pdf
Erläuterungen zum Ausfüllen der Baubeginnsanzeige
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige_erlaeuterung.pdf
Bescheinigung Standsicherheit I
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-09_bescheinigung-standsicherheit-i.pdf
Bescheinigung Brandschutz I
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-11_bescheinigung-brandschutz-i.pdf
Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01a_kriterienkatalog.pdf
Bestimmung des Verantwortlichen Tragwerksplaners für die Bauausführung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-06_verantwortlicher-bauausfuehrung.pdf
Erläuterungen zum verantwortlichen Tragwerksplaner für die Bauausführung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-06_verantwortlicher-bauausfuehrung_erlaeuterung.pdf

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Bei der Anzeige des Baubeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über den bevorstehenden Baubeginn informieren.

Durch die Anzeige des Baubeginns soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Bauüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Baueinstellung anordnen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
  • Sie die Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten wiederaufnehmen oder
  • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

ggf. Bescheinigung Standsicherheit I (Formblatt siehe unter „Formulare“)
Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
ggf. Bescheinigung Brandschutz I (Formblatt siehe unter „Formulare“)

Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

ggf. Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (Formblatt siehe unter „Formulare“)

Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter „Verwandte Themen“) einreichen.

ggf. Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Formblatt siehe unter „Formulare“)

Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter „Verwandte Themen“) einreichen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Sie müssen den Baubeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Besondere Hinweise

Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Links

Rund ums Thema Bauen
https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/rundumsbauen/index.php

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010