Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können die Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Beschreibung

Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.

Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 4 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.

Die Verlängerungsdauer beträgt bis zu vier Jahre, Mehrfachverlängerungen sind möglich.

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Voraussetzungen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung ist anhand der gleichen Anforderungen zu beurteilen wie die erstmalige Erteilung. Das Vorhaben muss also im Zeitpunkt der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung noch genehmigungspflichtig sein. Zusätzlich muss das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Für die Verlängerung des Vorbescheids gilt dies entsprechend.

Ändert sich also die Rechtslage nach Erteilung der Genehmigung bzw. des Vorbescheids, muss die Verlängerung jeweils anhand der neuen Rechtslage geprüft werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Erforderliche Unterlagen

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Bitte nennen Sie im Verlängerungsantrag das Aktenzeichen bzw. die Bauplannummer des Bescheids, welcher verlängert werden soll, damit der Antrag dem korrekten Vorgang zugeordnet werden kann.

Kosten

Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

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Fristen

Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Ihr Vorbescheid gilt für 4 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

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Besondere Hinweise

Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.

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Ansprechpartner

Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010