Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Online-Verfahren
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
aktueller Katasterauszug
Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Bauzeichnungen
ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010