Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Online-Verfahren
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Hier können sie den Bestand geschützter Wirbeltiere anmelden, die Weitergabe anzeigen, einen Haltungsortwechsel mitteilen und geschützte Wirbeltiere abmelden:
Beschreibung
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier oder ein Wirbeltier der in § 3 Abs. 1 S. 1 BArtSchV genannten Arten halten, müssen Sie unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres oder eines Wirbeltiers der in § 3 Abs. 1 S. 1 BArtSchV genannten Arten sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter „Weiterführende Links“).
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.
Halter müssen
- die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben und
- über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Dokumente, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (z. B. EU-Vermarktungsbescheinigung, Herkunftsnachweis, sonstige Dokumente)
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern):
- 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
- 4 Wochen bei eigener Nachzucht
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Besondere Hinweise
Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Telefonnummer) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz
http://www.wisia.de/
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Gruppenpostfach: naturschutz@lra-oa.bayern.de
Service-Hotline: 08321 – 612 3014
Gruppenpostfach: naturschutz@lra-oa.bayern.de
Service-Hotline: 08321 – 612 3014