Eingliederung von Selbständigen; Beantragung von Leistungen
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie erhalten Bürgergeld und sind selbständig? Oder Sie wollen hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen? Mit der Eingliederung von Selbständigen kann das Jobcenter Sie dabei unterstützen. Hier können Sie die Leistung direkt online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Formulare
Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit
https://www.arbeitsagentur.de/datei/empfehlung-fk_ba013376.pdf
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Beschreibung
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
- Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
- sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung),
- eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder
- schon hauptberuflich selbständig tätig sind.
Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern
Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:
- Computer,
- Software,
- Telefon,
- Büromöbel,
- Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
- Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
- Kaution für Gewerberäume
- Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel
- Löhne und Personalkosten,
- Miete,
- Telefonrechnungen oder
- Wartungskosten.
Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.
Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige
Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch
- Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
- Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.
Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.
Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
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Voraussetzungen
Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Sie beziehen Bürgergeld
-
Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
- Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
- Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
-
Die Selbständigkeit muss Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
- Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
-
Sie müssen persönlich geeignet sein, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
- Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
- Berufserfahrung oder
- die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
-
Ihre selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein, das bedeutet
-
Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme zu belegen. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter benennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
-
Ihr Geschäftsmodell muss so ausgearbeitet und durchdacht sein, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
- Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, müssen angemessen und notwendig für Ihre Arbeit sein.
- Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
- Die Förderung muss dem EU-Beihilferecht, der De-minimis-Regelung, entsprechen.
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Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind:
- fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
- De-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Businessplan in Textform
- Lebenslauf
- steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
- Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
- Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
- gegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
- mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
- sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
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Kosten
Gebühr: keine
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Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
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Links
Anlage zu den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013450.pdf
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beratung-und-Vermittlung/eingliederungsleistungen.html
Existenzgründungsportal
https://www.existenzgruendungsportal.de
Förderdatenbank: Förderprogramme finden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Leistungen-der-Arbeitsfoerderung/leistungen-der-arbeitsfoerderung.html
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) beantragen
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/existenzgruendung/leistungen-zur-eingliederung-von-selbstaendigen
Informationen für Bezieher von Bürgergeld zum Thema Existenzgründungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/existenzgruendung
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Ansprechpartner
Jobcenter – Arbeitsvermittlung
jobcenter@lra-oa.bayern.de
083216123023