Freie Förderung; Beantragung

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie erhalten Bürgergeld, werden vom Jobcenter bei der Arbeitsvermittlung betreut und benötigen besondere Hilfe, um wieder vollständig in den Arbeitsmarkt einzusteigen? Oder Sie haben bereits eine Tätigkeit, die aber nicht ausreicht, um aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen? Hier können Sie Freie Förderung direkt online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Beschreibung

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

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Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

  • Sie hierfür einen Antrag stellen.
  • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
  • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
  • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
  • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei

    • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
    • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

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Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

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Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

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Fristen

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

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Links

Informationen zum Thema „Jobchancen verbessern, Arbeit finden“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/jobchancen-verbessern-arbeit-finden
Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beratung-und-Vermittlung/eingliederungsleistungen.html
Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Leistungen-der-Arbeitsfoerderung/leistungen-der-arbeitsfoerderung.html

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Ansprechpartner

Jobcenter – Arbeitsvermittlung
jobcenter@lra-oa.bayern.de
083216123023