KFZ-Zulassung; Kraftfahrzeug; Umschreibung oder Wiederzulassung

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Online-Umschreibung, Online-Wiederzulassung

So funktioniert die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Halterwechsel bzw. eine Online-Wiederzulassung.

Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.

Voraussetzungen:

Umschreibung

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode

Wiederzulassung

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode

Umschreibung / Wiederzulassung

  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert es

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Oberallgäu aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Wiederzulassung nur bei Halterwechsel erforderlich)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme bei einer Umschreibung). Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden. (Im Falle einer Umschreibung mit Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden!)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift zur Verfügung.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II (bei Umschreibung oder Wiederzulassung mit Halterwechsel), die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

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Beschreibung

Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.

Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie auch unter „Weiterführende Links“. 

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.

Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).

Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.

Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
amtliches Ausweispapier
Kennzeichenschilder
Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung – „eVB“-)
ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
ggf. Vollmacht
ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)
Zoll online – Zahlung der Kfz-Steuer
ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Umschreibung

  • Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
  • Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
  • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes – ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR

Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.

Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).

Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Grundsätzlich keine.
Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Links

Internetbasierte Fahrzeugzulassung
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineservice/17999174178?localize=false
Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerdeordner/78443662168

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

KFZ-Zulassung Sonthofen
08321 612 3001
zulassung-sonthofen@lra-oa.bayern.de