Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Formulare

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Der Antrag ist digital per E-Mail an die unter „Ansprechpartner“ angegebene Mailadresse zu richten.

Beschreibung

In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

. Ihr Vorhaben liegt an einer Kreisstraße im Landkreis Oberallgäu

. Die Leitung/ Telekommunikationslinie o.ä. liegt auf öffentlichem Grund

Erforderliche Unterlagen

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Textliche Angaben zu:

. Art der Leitung und des Bauverfahrens (zB Trinkwasserleitung Da 315 PEHD SDR 11, Spülbohrverfahren)

. Mindestüberdeckung der Telekommunikationslinie (zB 1,20 m)

. Abstand des Vorhabens zur Fahrbahnkante der Kreisstraße bzw. zu Borden, Zeilern etc. – am besten vermaßt im Lageplan eingetragen

. Umfang der TK-Infrastruktur und/ oder baulichen Anlage (Anzahl, Dimension, Art)

Planunterlagen digital als pdf-Dokumente:

. Übersichtslageplan 1:25.000 mit Verortung des Vorhabens (Abschnitt und Station)

. Lageplan bevorzugt im Maßstab 1:500 (oder 1:1.000), zB aus BayernAtlas

. mit hinterlegtem Luftbild (Darstellung der Asphaltränder von Fahrbahnen und Geh- und Radwegen) sowie Flurkarte/ Parzellarkarte

. mit Darstellung der geplanten Telekommunikationslinie, vermaßt zum Fahrbahnrand der Kreisstraße.

Kosten

Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Gebühr pro Gestattung:  175,00 € (pauschal)

Zahlungsart

null

Fristen

Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Kreistiefbau
kreistiefbau@lra-oa.bayern.de
08321 612 3006