Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Beantragung einer Förderung beim Jobcenter
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer beruflichen (Wieder-)Eingliederung? Oder Sie wollen Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann Ihr Jobcenter Sie durch hilfreiche Angebote unterstützen. Hier können Sie die Leistung direkt online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
- die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.
Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
- Erklärungsbogen Förderung
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
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Links
Informationen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsvermittlung/massnahmen-zur-aktivierung-und-beruflichen-eingliederung.html
Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Jobcenter – Arbeitsvermittlung
jobcenter@lra-oa.bayern.de
083216123023