Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Online-Verfahren
Online-Antrag
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Online-Antrag
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Diese können Sie online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 – Bergamt Südbayern)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=154301803680
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: SG 53 Jagen, Waffen, Gewerbe)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=638403342886
Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index?caller=6048312972283
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Bayerische Gewerbeaufsicht
http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/
Explosionsgefährliche Stoffe
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/explosionsgefaehrliche_stoffe.htm
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Waffenrecht
waffenrecht@lra-oa.bayern.de
08321 612-3032