Vermittlungsbudget; Beantragung beim Jobcenter

Online-Verfahren

Online-Antrag
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich manche Ausgaben erstatten lassen. Das gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen. Diese Förderung stammt aus dem sogenannten Vermittlungsbudget. Hier können Sie die Leistung online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise  Kosten für Ihre

  • Bewerbungen,
  • Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
  • erforderlichen Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen). 

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft  auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhalten und entweder eine der oben genannten Möglichkeiten oder die Aufnahme einer schulischen Ausbildung anstreben.

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
  • Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
  • Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Keine

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Links

Informationen zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich Sozialgesetzbuch II
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeit-finden

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Ansprechpartner

Jobcenter – Arbeitsvermittlung
jobcenter@lra-oa.bayern.de
083216123023