Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
Online-Verfahren
Sie können den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins / auf Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der zuständigen Behörde ein. Wird der Antrag formlos gestellt, kann dies zu Verzögerungen führen.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_wbs_i_oktober_2022.pdf
Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/foerderung/antrag_stabau_iiia.pdf
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiib_mai_2018.pdf
Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/erlaeuterungen_stabau_iiia_iiib.pdf
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder „Große Delegationsgemeinden“) erteilt. Auch die Benennung setzt einen solchen Antrag voraus.
Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.
- Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen, angemessene Wohnungsgröße) genau beschrieben.
- Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung erteilt.
Bestimmte geförderte Mietwohnungen, vor allem Sozialwohnungen in durch Verordnung festgelegten Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, dürfen nur einem Wohnungssuchenden überlassen werden, den die zuständige Stelle für die konkrete Wohnung benannt hat. In diesen Fällen kommt es auf einen Wohnberechtigungsschein nicht an.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt; dazu gehören neben Ehegatten und Kindern auch bestimmte weitere Personen, mit denen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (und auch einer Benennung) ist daher insbesondere, dass
- der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und
- das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter „Verwandte Themen“ – „Sozialmietwohnungen“. Im Sinn gemischter Bewohnerstrukturen gibt es für den Bezug geförderter Mietwohnungen in Bayern keine einheitliche Einkommensgrenze.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
- Benennung für bestimmte Wohnung: 12,50 bis 25,00 Euro
(Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) - Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro
(Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Die Antragstellung ist nicht fristgebunden.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Links
Wohnungsbindungsrecht – Wohnberechtigung
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Wohnungswesen
wohnungswesen@lra-oa.bayern.de
083216123044