Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können einen Antrag auf Ausnahmenutzungsgenehmigung von sozial gebundenem Mietwohnraum online stellen. Darunter fallen die Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, auf Freistellung und auf Entlassung aus den Bindungen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index?caller=236525783642

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Beschreibung

Sozial gebundener Mietwohnraum unterliegt Belegungsbindungen. Dadurch entsteht die Verpflichtung für den Verfügungsberechtigten, den geförderten Mietwohnraum nur an Personen zu vermieten, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Im Einzelfall kann es hinreichende Gründe geben, abweichend von den Belegungsbindungen eine Überlassung bzw. Nutzung des gebundenen Wohnraums zuzulassen. Hierfür ist ein Antrag auf Freistellung des sozial gebundenen Wohnraums von Belegungsbindungen zu stellen. Im Unterschied zu einer Entlassung aus den Bindungen kann die Freistellung nur befristet erfolgen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Voraussetzungen

Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten befristet von Belegungsbindungen freistellen, soweit

  • ein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen nicht mehr besteht oder
  • auf Grund eines überwiegenden öffentlichen Interesses, insbesondere an der Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen oder eines überwiegenden berechtigten privaten Interesses, ein Festhalten an diesen nicht mehr geboten ist.

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Kosten

20,00 bis 2.500,00 EUR

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Fristen

keine

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Ansprechpartner

Wohnungswesen
wohnungswesen@lra-oa.bayern.de
083216123044