Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Online-Verfahren

Online-Antrag

Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Bauvorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilbaugenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Sie müssen zunächst einen Bauantrag stellen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Die beantragte Teilbaugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und die untere Bauaufsichtsbehörde muss feststellen, dass das Gesamtbauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung steht im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Bauzeichnungen
Baubeschreibung (Formblatt siehe unter „Formulare“)
Kostenberechnung
Sie müssen zu Gebührenzwecken die voraussichtlichen Baukosten der Teilbaumaßnahmen angeben.
Baubeschreibung

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Die Gebühren für eine Teilbaugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Die Gebühr wird mit der späteren Baugenehmigungsgebühr verrechnet.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Die Teilbaugenehmigung muss vor Erteilung der Baugenehmigung beantragt werden.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Besondere Hinweise

Eine Teilbaugenehmigung kann insbesondere sinnvoll sein für das Ausheben einer Baugrube, das Errichten der Fundamente sowie das Erstellen des Kellergeschosses. Eine erteilte Teilbaugenehmigung enthält auch die Feststellung, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass Sie später die beantragte Baugenehmigung nicht erhalten.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Frontoffice SG 21
bauamt@lra-oa.bayern.de
08321 612-3010