Einstiegsgeld; Beantragung

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie erhalten aktuell Bürgergeld und möchten sich selbständig machen? Oder Sie möchten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen? Hier können Sie Einstiegsgeld direkt online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

  • Langzeitarbeitslose,
  • Alleinerziehende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Ältere,
  • gesundheitlich Beeinträchtigte,
  • Frauen in PartnerBedarfsgemeinschaften.

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Voraussetzungen

  • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
  • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
  • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
  • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
  • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
    • positive Bewertung des Jobcenters über Ihre persönliche Eignung,
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

  • Antrag auf Förderung
  • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
  • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
  • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
    • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
  • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
    • Unfallversicherung oder
    • Geschäftshaftpflicht oder
    • Eintragung in die Handwerksrolle

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • Antrag auf Förderung
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Fristen

Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Links

Informationen zum Einstiegsgeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/einstiegsgeld.html
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Einstiegsgeld nach § 16b SGB II auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf
Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/einstiegsgeld-fuer-eine-beschaeftigung
Unterstützung für eine Existenzgründung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/existenzgruendung

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

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Ansprechpartner

Jobcenter – Arbeitsvermittlung
jobcenter@lra-oa.bayern.de
083216123023