Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Online-Verfahren
Online-Antrag
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Diese können sie online beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder – sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben – durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Anlage zur Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
keine
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
Gewerbe
gewerberecht@lra-oa.bayern.de
08321 612-3033