KFZ-Zulassung; Zulassungsbescheinigung; Änderung Halterdaten Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief
Online-Verfahren
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
Online-Adressänderung
Es kann lediglich eine Adressänderung internetbasiert beantragt werden. Bei Änderung des Namens, z. B. durch Heirat, Namensänderung, Scheidung etc. ist weiterhin die Vorsprache in der Zulassungsbehörde notwendig. Hier können Sie einen Termin über das Internet vereinbaren.
Voraussetzungen:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert es
- Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Oberallgäu aufrufen.
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
• Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
• Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
• Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
• eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
• Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
• Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden - Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Es steht Ihnen die Bezahlung per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift zur Verfügung
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Beschreibung
Änderungen der Halterangaben wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beachten Sie bitte die Informationen unter „Verwandte Themen“ unter „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat und die Vorlage erforderlich ist, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung herausgibt.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Voraussetzungen
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- bei Adressänderungen: Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; sollte er noch nicht mit dem neuen Namen versehen sein: zusätzlich Heirats- oder Namensänderungsurkunde
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
Die Verantwortung zur Feststellung der Identität des Halters liegt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde, beachten Sie bitte auch die Angaben auf der betreffenden Internetseite.
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen)
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Fristen
Die Änderung der Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu
– keine Ergänzungen –
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung Sonthofen
08321 612 3001
zulassung-sonthofen@lra-oa.bayern.de