Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Online-Verfahren

Online-Antrag
Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.
Online-Antrag
Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen sowie die Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund online beantragen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Formulare

Hinweisblatt zur Rahmenzustimmung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/240717_hinweisblatt-zur-rahmenzustimmung.pdf
Muster zur Erteilung einer Rahmenzustimmung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/240717_muster-zur-erteilung-einer-rahmenzustimmung.docx

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Beschreibung

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Für die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationslinien wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Voraussetzungen

Sie sind ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Nutzungsberechtigung im Sinne des § 125 TKG und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Kosten

Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

Gebühr pro Gestattung:  175,00 € (pauschal)

Fristen

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Ergänzungen Landratsamt Oberallgäu

– keine Ergänzungen –

Ansprechpartner

Tiefbau
kreistiefbau@lra-oa.bayern.de
08321/612-3006